Der Bildungsplan für das SBBZ 

mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 

 

(Sonderpädagogisches Bildungs- und BeratungsZentrum)

 

 

 

ist mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft getreten. 

 

 

 

Detaillerte Informationen gibt es auf dem Landesbildungsserver Baden-Württemberg.

 

Der Reihe nach - wie es dazu kam:

 

Mit dem Schuljahr 2009 wurde vom Kultusministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, die Frage zu beantworten, ob die Schule für Körperbehinderte einen eigenen Bildungsplan braucht. 
Die Kommission beantwortete diese Frage im dabei entstandenen Positionspapier positiv und erarbeitete auch Vorschläge zur Realisierung.

Weitere zeitliche Schritte mit Auszügen aus den jeweiligen Berichten des Landesinstituts (LS) für Schulentwicklung 2010 (Seite 78), 2011 (Seite91):

„Seit dem Schuljahr 2010/11 ist am LS in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kultusministerium eine Arbeitsgruppe tätig, die den Bildungsanspruch von Schülerinnen und Schülern mit Körperbehinderungen in den Blick nimmt. 
Ab dem Sommer 2011 wird diese Gruppe als Bildungsplankommission am LS einen Bildungsplan erarbeiten, der wie alle sonderpädagogischen Bildungspläne sicherstellt, dass Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen die ihnen angemessene schulische Bildung erfahren, unabhängig davon, ob sie an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule unterrichtet werden. 
Der Bildungsplan wird hierfür die erforderlichen Standards und Qualitätskriterien unter anderem im Hinblick auf folgende, für diese Kinder und Jugendliche wichtige Bereiche nennen:

Bewegung und Körperlichkeit
Selbstständige Lebensführung
Lernen
Kommunikation


Zu prüfen ist dabei insbesondere, wie die Struktur dieses Bildungsplans aussehen soll und wie Standards zu formulieren sind, die jede Schule umsetzen kann. 
Die bisherigen Bildungspläne der Sonderschulen sind vom Grundsatz her in zwei Spalten aufgebaut. Auf der einen Seite werden die Kompetenzen genannt, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, auf der anderen Seite werden die für den Kompetenzerwerb notwendigen Rahmenbedingungen beschrieben

Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 hat sich aus der gemeinsam von LS und Kultusministerium getragenen Arbeitsgruppe des Vorjahres eine Kommission konstituiert. 
Gegen Jahresende 2012 lagen auf der Grundlage des bereits bestehenden Positionspapieres eine Struktur für den kommenden Bildungsplan und erste Textentwürfe vor. Die Kommission hat dabei den besonderen Auftrag, erstmals in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, einen nicht auf eine bestimmte Schule, sondern einen auf eine definierte Schülerschaft ausgerichteten Bildungsplan zu erstellen. Damit setzt das Kultusministerium auch im curricularen Bereich eine Entwicklung um, die in engem Zusammenhang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und der für das Land anstehenden Änderung des Schulgesetzes steht. 

Wenn Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zunehmend an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, muss hierfür eine qualifizierte und vom Lernort unabhängige Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen.
Für die Kommission ist bereits in der Erarbeitungsphase ein intensiver Dialog mit verschiedenen Partnern wichtig. In 2011 wurde dieser Dialog durch einen Austausch mit der Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen konkretisiert. 
Der Dialog mit den Schulen für Körperbehinderte und mit den allgemeinen Schulen ist in Vorbereitung. Der Bildungsplan wird sich in seiner Struktur an den Plänen der anderen Sonderschulen orientieren. “

Dezember 2012 wurde ein Erstentwurf an Schulen und Ausbildungsstätten versendet, deren Rückmeldungen nochmals eine intensive Überarbeitung von Inhalten und Strukturen des Bildungsplanes erforderte. 
Dadurch konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden.
Zum Grundlagentext werden die Bildungsbereiche Lernen, Kommunikation, Leben in der Gemeinschaft, Selbständige Lebensführung, Arbeit und Identität und Selbstbild angeführt.

Körperlichkeit und Bewegung wurde als zentrales und durchgehendes Prinzip eingearbeitet.